
Weingut Terrasses d'AzurCabernet Sauvignon
Dieser Wein passt im Allgemeinen gut zu geflügel, rindfleisch oder lamm.
Kombinationen von Speisen und Weinen mit Cabernet Sauvignon
Kombinationen, die perfekt zu Cabernet Sauvignon passen
Originelle Speisen- und Weinkombinationen mit Cabernet Sauvignon
Der Cabernet Sauvignon von Weingut Terrasses d'Azur Übereinstimmungen im Allgemeinen recht gut mit Gerichten von rindfleisch, nudeln oder kalbfleisch wie zum Beispiel Rezepte von céline's version von moussaka (5. treffen), spaghetti mit hausgemachtem pesto oder kleine gefüllte provenzalische gerichte.
Details und technische Informationen über den Cabernet Sauvignon der Weingut Terrasses d'Azur.
Entdecken sie die rebsorte: Cabernet-Sauvignon
Cabernet-Sauvignon noir ist eine Rebsorte, die ihren Ursprung in Frankreich (Bordeaux) hat. Hier wird eine Traubensorte angebaut, die speziell für die Weinherstellung verwendet wird. Auf unseren Tischen ist diese Traube nur selten zu finden. Diese Traubensorte zeichnet sich durch kleine Trauben und kleine Beeren aus. Cabernet-Sauvignon noir ist in vielen Weinbergen zu finden: Südwesten, Loiretal, Languedoc & Roussillon, Cognac, Bordeaux, Armagnac, Rhônetal, Provence & Korsika, Savoyen & Bugey, Beaujolais.
Informationen über das Weingut Terrasses d'Azur
Das Weingut Terrasses d'Azur ist eines der der größten Weingüter der Welt. Sie bietet 6 Weine zum Verkauf in der aus Vin de Pays an, die Sie vor Ort entdecken oder online kaufen können.
Die Weinregion aus Vin de Pays
Vin de Pays (VDP), das französische Äquivalent zur geschützten geografischen Angabe (g. g. A. ) auf europäischer Ebene, ist eine Qualitätskategorie französischer Weine, die zwischen Vin de Table (VDT) und Appellation d'Origine Contrôlée (AOC) liegt.
Die Weinregion aus Pays d'Oc
Pays d'Oc ist die g. g. A. für Rot-, Weiß- und Roséweine, die in einem großen Gebiet an der südlichen Küste Frankreichs erzeugt werden.
Das wort des weins: Verbot von Verkäufen
Das Datum des Beginns der Weinlese, das in der mittelalterlichen Tradition vom Landesherrn und heute vom Präfekten festgelegt wird.














